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Auftragsverarbeitung nach EU-DSGVO

9. Mai 2018 | INGATE Team

Am 25. Mai 2018 tritt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Als Ihr Infrastrukturpartner möchten wir Sie über die notwendigen Anpassungen im Bereich der Auftragsverarbeitung informieren.

Was ändert sich?

Die bisherigen Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) nach dem alten Bundesdatenschutzgesetz werden durch Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) nach Art. 28 DSGVO ersetzt. Die neuen Verträge enthalten erweiterte Anforderungen an:

  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
  • Dokumentationspflichten
  • Meldepflichten bei Datenpannen
  • Rechte der Betroffenen
  • Einsatz von Unterauftragsverarbeitern

INGATE als Auftragsverarbeiter

Sofern INGATE in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet — beispielsweise durch das Hosting Ihrer Server oder den Betrieb Ihrer Cloud-Infrastruktur — stellen wir Ihnen einen aktualisierten AVV zur Verfügung.

Ihre nächsten Schritte

Wir senden allen bestehenden Kunden den neuen AVV per E-Mail zu. Bitte prüfen und unterzeichnen Sie diesen bis zum 25. Mai 2018. Bei Fragen steht Ihnen unser Team unter info@ingate.de zur Verfügung.

Die Sicherheit und der Schutz Ihrer Daten haben für uns höchste Priorität — als inhabergeführtes deutsches Unternehmen unterliegen wir ausschließlich europäischem Recht.

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