Wie sicherlich bereits bekannt ist wird ab dem 25. Mai 2018 die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft treten.
Für den Fall, dass personenbezogene Daten verarbeitet werden, muss zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen werden.

Wir bieten für sämtliche Leistungen und Verträge (auch bestehende Altverträge) eine solche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach EU-DSGVO an. Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse per E-Mail unter: vertrieb@ingate.de

Kunden, welche mit uns bereits eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach dem alten Datenschutzgesetz getroffen hatten, erhalten die neuen Dokumente automatisch per E-Mail. Die bestehende Vereinbarung nach altem Recht wird mit den neuen Dokumenten ersetzt.