30
Jun
von admin - Kategorie: Allgemein
Am 29.06.2020 wurde die befristete Absenkung der Umsatzsteuer für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 beschlossen.
Wir werden im Zuge dessen wie folgt verfahren:
- Für Dauermietverhältnisse ist der letzte Tag des Abrechnungszeitraums ausschlaggebend. Liegt dieser zwischen dem 01.07.2020 bis 31.12.2020 wird der niedrigere Steuersatz von 16% berechnet. Andernfalls wird weiterhin ein Steuersatz von 19% berechnet.
- Bereits erstellte Rechnungen werden von uns korrigiert, falls der letzte Tag des Abrechnungszeitraums bei einzelnen Positionen zwischen dem 01.07.2020 bis 31.12.2020 lag. Sofern die Rechnung bereits überwiesen wurde erstatten wir den Differenzbetrag automatisch auf das ursprüngliche Zahlungsmittel.
- Alle verbrauchsabhängigen Posten für den Abrechnungszeitraum Juni 2020 werden am 01.07.2020 wie bisher mit 19% Steuersatz abgerechnet.
- Für die Folgemonate bis einschließlich Dezember 2020 werden verbrauchsabhängige Posten jeweils am 01. des Folgemonats mit 16% Steuersatz abgerechnet.
- Alle verbrauchsabhängigen Posten für den Abrechnungszeitraum Dezember 2020 werden am 01.01.2021 letztmalig mit 16% Steuersatz abgerechnet.